Zweitwohnsitzsteuer in Berlin und Potsdam
Wer einen Zweitwohnsitz sein Eigen nennt, der muss in Berlin und Potsdam seit 2019 nochmals tiefer in die Tasche greifen. Tatsächlich wurde die Zweitwohnsitzsteuer in Berlin gar dreifach erhöht. Die Erhöhung ist dem aktuell vorherrschenden Wohnungsmangel in Berlin und Potsdam geschuldet. Die Debatte um bezahlbaren Wohnraum, erhitzt aktuell noch immer die Gemüter, so dass es nur logisch ist, dass die Zweitwohnsitzsteuer angepasst wurde. Immer mehr Menschen suchen verzweifelt nach Wohnungen und müssen mit Entsetzen feststellen, dass es ohne guten Makler und Netzwerk schwer ist, eine bezahlbare Wohnung in Berlin oder Potsdam zu finden. Dies gilt nicht nur für die Hauptstadt, sondern für zahlreiche weitere Ballungsgebiete deutschlandweit.
Wir verraten Ihnen in diesem Beitrag detailliert, weshalb die Steuer angehoben wurde, wie der bisherige Steuersatz aussah und weiterer wichtige Informationen.
Zweitwohnsitzsteuer – Definition
Die Zweitwohnungssteuer ist eine Abgabe, die örtlich von den Kommunen und Städten erhoben wird und eine Art Aufwandssteuer ist. Die kommunale Aufwandsteuer wird auch Nebenwohnsitzsteuer, Zweitwohnungssteuer oder Nebenwohnungssteuer genannt. Diese Steuer wird von der zuständigen Gemeinde erhoben. Hierbei wird das Innehaben einer Zweitwohnung neben einer Hauptwohnung besteuert.
Weshalb wurde die Zweitwohnsitzsteuer in Berlin und Potsdam angehoben?
Der Grund für die Erhöhung der Zweitwohnsitzsteuer in Berlin und Potsdam ist eigentlich plausibel. Die Wohnungspolitik in beiden Städten muss sich schnellstmöglich ändern, denn der Wohnungsmarkt ist angespannt wie nie. Die Erhöhung wurde darüber hinaus bekannt gegeben, da es immer noch viele Menschen gibt, die zwar in Berlin wohnen, aber nicht den Hauptwohnsitz dort anmelden.
Das ist der Politik ein Dorn im Auge und aus diesem Grund ist die Zweitwohnsitzsteuer in Berlin und Potsdam in den letzten Jahren auch konstant gestiegen. Liegt sie in Berlin aktuell bei 15 Prozent der ortsüblichen Nettokaltmiete, so liegt sie in Potsdam gar bei 20 Prozent.
Was ändert sich in Berlin noch und sind höhere Einnahmen ebenfalls ein Grund?
Doch die Steuererhöhung ist längst nicht alles. So ist die Zweitwohnsitzsteuer nicht nur in Berlin verdreifacht worden, ab 2019 wird sie als Abgabe auch unmittelbar fällig. Das ist eine weitere, drastische Änderung, musste die Steuer bislang doch erst nach ungefähr einem Jahr bezahlt werden.
Kann ich die Zweitwohnsitzsteuer absetzen?
Die Antwort auf die Frage nach dem Absetzen der Zweitwohnung ist nicht pauschal zu beantworten, denn hierbei ist die individuelle Situation zu betrachten. So spielt es für jene, die ihre Zweitwohnung absetzen möchten, sehr wohl eine Rolle, ob der Zweitwohnsitz beruflich bedingt ist, in welchem Arbeitsverhältnis man steht, wo der Lebensmittelpunkt eigentlich liegt und vieles mehr. Es ist ratsam, hierbei den Steuerberater des Vertrauens aufzusuchen, um das Thema Zweitwohnsitz steuerlich zu betrachten.
Wie hoch ist die Zweitwohnsitzsteuer in Berlin und Potsdam aktuell?
Nach den neuesten Veränderungen schaut die Lage so aus, dass die Zweitwohnsitzsteuer in Berlin bei 15 Prozent liegt, während in Potsdam sogar 20 Prozent anfallen. Während die Kosten in Berlin damit noch unter dem Bundesdurchschnitt liegen, zählt Potsdam aus steuerlicher Sicht zu den teuersten Städten Deutschlands.
Fazit – in Potsdam ist eine Zweitwohnung teurer als in Berlin
Falls es für Sie ein Trost ist, trotz der Verdreifachung sieht die Lage so aus, dass die Zweitwohnsitzsteuer in Berlin geringer als in Potsdam ist. Somit ist die Steuer in Berlin auch nicht so hoch wie in vielen anderen Städten Deutschlands. Die Anpassung der Steuer für eine Zweitwohnung in Berlin und Potsdam ist natürlich der aktuell angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt geschuldet und reiht sich nahtlos ein in die bundesweite Debatte um bezahlbaren Wohnraum, Mietpreisbremse, Mietendeckel und Co.