Abgeschlossenheitsbescheinigung

Mehrfamilienhaus aufteilen – nur unter Vorliegen einer Abgeschlossenheitsbescheinigung möglich!

Wer in Deutschland ein Mehrfamilienhaus aufteilen möchte, der muss einiges an Planung und Voraussetzungen, die aus rechtlicher Sicht zu erfüllen sind, in Kauf nehmen. Allen voran gilt es vor dem Aufteilen darum, eine entsprechende Abgeschlossenheitsbescheinigung zu beantragen. Nur so können die Wohnungen nämlich als räumlich und rechtlich voneinander getrennt gelten. Also die Grundvoraussetzung, wenn es um die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses geht! Erst wenn diese erfüllt ist, können Sie einzelne Grundbuchblätter für die Wohnungen des Mehrfamilienhauses anlegen lassen und entsprechend einzeln verkaufen.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung – der wichtigste Punkt bei diesem Projekt!

Per Definition setzt der Gesetzgeber voraus, dass für die Abgeschlossenheitsbescheinigung eine abgeschlossene Wohneinheit, mit einem eigenen, abschließbaren Wohneingang vorliegt.

Selbstverständlich müssen die Wohnungen (Wohneigentum) außerdem sowohl baulich voneinander abgetrennt sein, als auch dem Zweck des ‚Wohnens‘ dienen. Selbiges gilt analog auch für Gewerbeeinheiten (Teileigentum).

Beantragt werden kann die Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde. In Einzelfällen werden aber auch spezielle Sachverständige für das jeweilige Bauwesen bestimmt. Je nachdem welche Regelungen bei Ihnen im Bundesland gelten, müssen Sie sich in Sachen Abgeschlossenheitsbescheinigung an die jeweilige Stelle wenden.

Diese Voraussetzungen müssen Sie für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erfüllen

Wenn es um die Abgeschlossenheitsbescheinigung geht, sind nicht nur einige, wichtige Voraussetzungen zu erfüllen und Unterlagen einzureichen. Grundsätzlich ist nämlich nur ein ganz bestimmter Personenkreis berechtigt, eine entsprechende Abgeschlossenheitsbescheinigung zu beantragen. Hierzu zählen die Eigentümer, die Erbbauberechtigten, Personen die ein berechtigtes Interesse an der Abgeschlossenheitsbescheinung haben und natürlich Personen, die eine entsprechende Einverständniserklärung von einer Antragsberechtigten Person vorliegen haben.

In allen Fällen gilt, dass die benötigten Dokumente für die Beantragung von Beginn an vorliegen müssen. Je nachdem in welchem Bundesland Sie die Abgeschlossenheitsbescheinung beantragen, sind die Vorschriften streng bzw. weniger streng. Ganz abhängig davon, mit welchem Amt Sie in Berührung kommen. Hierbei sollten Sie in keinem Fall etwas dem Zufall überlassen und die benötigten Dokumente stets griffbereit haben. So sorgen Sie für einen reibungslosen Ablauf der Beantragung.

Diese Unterlagen sollten Sie bei der Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung griffbereit haben

Wenn es um die Beantragung der Abgeschlossenheitsbescheinigung geht, dann sollten Sie sich vor allem um drei Dokumente kümmern, nämlich:

Dem Antragsformular – dieses ist sowohl online, als auch offline erhältlich und muss entsprechend den Vorgaben auf dem Formular ausgefüllt werden.

Einem Lageplan mit Maßstab – dieser sollte im Verhältnis von 1:1000 vorliegen. Außerdem sollten Sie speziell auf die Vorschriften in Ihrer Ortschaft achten, da der Lageplan in Einzelfällen nicht älter als 6 Monaten sein darf. Dies gilt es zu beachten, sonst wird der Prozess unnötig in die Länge gezogen!

Dem Aufteilungsplan – dieses wichtige Dokument sollte im Verhältnis von 1:100 vorliegen und mindestens in zweifacher Ausführung abgegeben werden. Im Aufteilungsplan muss nicht nur ersichtlich sein, wie die einzelnen Wohnungen in sich geschlossen sind, sondern außerdem auch klar ersichtlich sein, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen.

Ohne eine saubere Dokumentation dieser Punkte kann es extrem langwierig und mühsam werden, die entsprechende Abgeschlossenheitsbescheinigung ausgestellt zu bekommen. Deshalb sollten Sie von Beginn an dafür sorgen, dass die Dokumentation entsprechend sorgfältig und sauber durchgeführt wird.

Mit diesen Kosten können Sie bei Beantragung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung rechnen

Die Kosten für die Abgeschlossenheitsbescheinigung setzen sich nicht nur aus der Beantragung selbst, sondern außerdem aus dem späteren Gang zum Notar zusammen. Dabei sind die Kosten für die Abgeschlossenheitsbescheinung nicht gesetzlich geregelt und so gibt es in Deutschland Unterschiede von Amt zu Amt. Im Regelfall liegen die Kosten für diese Bescheinigung im dreistelligen Bereich. Trotzdem ist es keine Seltenheit, dass eine Abgeschlossenheitsbescheinigung auch schon einmal bis zu 1.500 € kosten kann. Je mehr Ausfertigungen sie brauchen, desto höher werden außerdem die Kosten.
Achten Sie außerdem darauf, dass nicht nur die Kosten, sondern auch die Bearbeitungszeit von Amt zu Amt variieren kann. Während Sie bei einigen Ämtern wenige Wochen warten, kann sich der Prozess an wiederum anderen Stellen gar mehrere Monate in die Länge ziehen. Hiermit sollten Sie unbedingt kalkulieren und entsprechend genügend ‚Puffer‘ einplanen.

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