Vorfälligkeitsentschädigung
Für die meisten ist mit der Aufnahme eines großen Kredits eine noch größere Entscheidung verbunden. Schließlich verpflichtet man sich gegenüber dem Kreditinstitut zur Tilgung des Kredits über viele Jahre, Zinsen inklusive! Umso schöner, wenn sich innerhalb der Kreditlaufzeit die eigene Lebenssituation verbessert und der Kredit theoretisch schneller abbezahlt werden kann. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn man als Kreditnehmer im eigenen Unternehmen aufsteigt, wenn man als Familie ungeahnt etwas größeres vererbt bekommt oder die Immobilie vor Ablauf der Kreditlaufzeit verkaufen möchte, weil sich die Lebensplanung unerwartet verändert hat. Aber: In den meisten Fällen ist die vorzeitige Rückzahlung des genommenen Kredits gar nicht so einfach bzw. hat eine finanzielle Belastung durch die Vorfälligkeitsentschädigung zur Folge!
Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Hinter dem Begriff ‘Vorfälligkeitsentschädigung‘ verbirgt sich eine vertragliche Verpflichtung bzw. eine Kreditvertragsklausel, mit der sich der Kreditgeber gegenüber dem Kreditnehmer vor einer vorzeitigen Tilgung des Kredits quasi absichert. Kommt der Kreditnehmer überraschend in eine bessere, finanzielle Situation oder verkauft seine Immobilie und seinen Kredit deswegen vor Ablauf des vertraglich festgelegten Zeitrahmens vollständig tilgen, so sorgt diese Klausel effektiv dafür, dass der Kreditgeber für dieses Vorhaben in Höhe des Zinsschadens entschädigt wird, eben über die Vorfälligkeitsentschädigung.
Eine entsprechende Vorfälligkeitsentschädigung wird in den meisten Konstellationen fällig, da sich die Kreditgeber vorzeitig gegen solche Fälle absichern. Aus Sicht der Bank ist nämlich nicht die Zahlungsmoral des Kreditnehmers entscheidend, sondern der Umstand, dass für die Laufzeit des Kredits mit festen Zinseinnahmen gerechnet wurde. Die Bank selbst muss sich die Vergabe der Kredite nämlich über andere Wege finanzieren. Löst der Kreditnehmer den Vertrag vorzeitig auf, so entsteht bei der Bank ein entsprechender Zinsverlust, welcher durch eine entsprechende Vorfälligkeitsentschädigung ausgeglichen werden soll.
Wie wird die Summe der Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?
Kreditnehmer, die ihren Kredit vorzeitig auflösen möchten und vielleicht sogar in Kauf nehmen, dass sie eine entsprechende Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen, sollten sich von Beginn an im Klaren darüber sein, dass die Kalkulation der Vorfälligkeitsentschädigung durchaus komplex ist. Dies bedeutet, dass die Kalkulationen der Banken in vielen Fällen fehlerhaft oder undeutlich sind. Im äußersten Fall kann die Forderung nach einer Vorfälligkeitsentschädigung sogar unwirksam sein! Wer diesen Prozess also so sicher wie möglich hinter sich bringen möchte und dabei auch Gewissheit hinsichtlich der festgelegten Summe oder der grundsätzlichen Berechtigung zur Erhebung der Vorfälligkeitsentschädigung durch die finanzierende Bank haben möchte, der sollte die Kalkulation der Bank von einem Experten prüfen lassen – auch wenn dies mit zusätzlichen Kosten verbunden ist! Denn: Die richtige Kalkulation kann Ihnen als Kreditnehmer im Bestfall viele tausend Euro einsparen! Ihre erste Anlaufstelle für diese Prüfung sollten in jedem Fall Fachanwälte sein, die sich auf diesen Bereich spezialisiert haben und diese Sachverhalte in der Vergangenheit deshalb vielfach gesehen haben.
Mit einem dieser Fachanwälte können wir Sie im Rahmen unserer Dienstleistung bei Bedarf bzw. auf Wunsch in Kontakt bringen.
In welchen Fällen fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an?
Grundsätzlich fallen Vorfälligkeitsentschädigungen nur dann an, wenn der Darlehensvertrag eine Zinsfestschreibung verankert hat. Doch auch hier gibt es Ausnahmen. Denn wenn der Vertrag bspw. eine Zinsfestschreibung von mehr als zehn Jahren miteinbegriffen hat, fällt mit Ablauf des 10. Jahres keine Vorfälligkeitsentschädigung für den Kreditnehmer an. Genauso wenig, wenn ein Darlehen aus einem entsprechenden Bausparvertrag zurückgezahlt wird. Und: Auch wenn die vereinbarten Zinssätze im Darlehensvertrag nicht festgeschrieben, sondern variabel sind, hat der Kreditgeber kein Anrecht auf eine entsprechende Vorfälligkeitsentschädigung. Informieren Sie sich vorab zu den genauen Konstellationen und prüfen Sie den Vertrag mit einem Experten, der diese Sachverhalte bestens kennt bzw. lassen Sie uns für Sie tätig werden. So können Sie die anstehende Vorfälligkeitsentschädigung im Optimalfall mindern oder gar völlig wegfallen lassen!