Was ist eigentlich die Vergleichsmiete?
Heute, wie nie zuvor, erhitzt die Debatte um bezahlbaren Wohnraum, Mietpreisbremse und eventuell gar Enteignungen die Gemüter. War die Mietpreisbremse zunächst noch eher weniger praxistauglich, wird sie inzwischen verschärft und wurde im Übrigen kürzlich bis 2025 verlängert. Die Verschärfung der Mietpreisbremse liegt nicht zuletzt darin, dass Vermieter sich heute doppelt überlegen werden, ob es einen Versuch wert ist, gegen die Mietpreisbremse zu verstoßen. Dies liegt nicht zuletzt darin begründet, dass die Mieter dahingehend gestärkt werden, dass sie nun auch rückwirkend für die Zeit von bis zu zweieinhalb Jahren nach dem Abschluss des Vertrags zu viel bezahltes Geld zurückfordern können. Kritiker der aktuellen Rechtsprechung bemängeln zwar, dass es noch immer zu viele Möglichkeiten gäbe, die Mietpreisbremse zu umgehen, doch darf man davon ausgehen, dass weiter justiert wird.
Was hat die angepasste Mietpreisbremse mit der Vergleichsmiete zu tun?
Ein Begriff der beim Thema Mietpreisbremse immer wieder fällt, ist die sogenannte Vergleichsmiete. Spricht man von Vergleichsmiete, so hört man nicht selten auch die Begrifflichkeit der ortsüblichen Vergleichsmiete. Hierbei ist also nichts anderes gemeint als jene Miete, die aus den üblichen Entgelten in der jeweiligen Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde in den vergangenen, zumeist vier Jahren, bei vergleichbaren Immobilien gezahlt wurde. Hierbei wird insbesondere auf den Standort, die Größe, die Art, die Ausstattung und Beschaffenheit (zum Beispiel Energieeffizienz) der jeweiligen Immobilie geachtet. Die ortsübliche Vergleichsmiete dient also als Grundlage, wenn es darum geht, die Rechtmäßigkeit einer Mieterhöhung zu prüfen.
Klarheit dient Mietern und Vermietern
Nicht nur in Berlin, sondern auch in weiteren Großstädten, wird regelmäßig der sogenannte Mietspiegel berechnet. Hierbei blickt man aktuell auf die letzten vier Jahre zurück, doch soll künftig auf gar sechs Jahre zurückgeblickt werden, was durchaus zu einer Verschärfung der Mietpreisbremse führen würde.
Nun mag man zur aktuellen Diskussion stehen wie man möchte, klar ist jedoch, dass Klarheit nicht nur wichtig für den Mieter ist. Nichts schadet einem Markt mehr als Unsicherheit und so sind klare Regelungen nicht nur sinnvoll, wenn es um die Rechte der Mieter geht. Nachdem auch in Berlin die Immobilienpreise in den letzten Jahren in die Höhe stiegen, lohnt es sich für all jene, die in die Hauptstadt ziehen möchten, einen Blick auf den städtischen Mietspiegel und die ortsübliche Vergleichsmiete zu werfen. Auch Vermietern ist jedoch mit einem Blick auf den Mietspiegel geholfen, so hilft dies dabei, die passende Miete festzusetzen.