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Wir belohnen Sie für Ihre Weiterempfehlung mit einer attraktiven Tippprovision. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme, wenn Sie mehr dazu erfahren möchten.

Was ist unter einer Tippgeberprovision zu verstehen?

Besichtigung

Die Gewinnung von neuen Verkaufsaufträgen ist für Immobilienmakler zeitaufwändig, jedoch von großer Bedeutung. Darum freut sich ein jeder Immobilienmakler über eine Kontaktvermittlung, durch die er einen Verkaufsauftrag erhalten kann.

Eine Tippprovision zahlt ein Immobilienmakler einem Tippgeber als Gegenleistung/Entlohnung dafür, dass dieser ihm einen Kontakt zum Käufer oder Verkäufer einer Immobilie herstellt. Die Tippprovision wird entweder pauschal oder in Form eines bestimmten Prozentsatzes des Kaufpreises zugesagt und bei Zustandekommen des Verkaufs vom Immobilienmakler an den Tippgeber ausbezahlt.

Beispiel: Innerhalb Ihrer Familie, im Bekannten- oder Freundeskreis erfahren Sie, dass eine Immobilie verkauft werden soll und informieren darüber den Immobilienmakler Ihres Vertrauens oder empfehlen diesen direkt weiter. Erhält der Immobilienmakler aufgrund Ihrer Empfehlung einen Verkaufsauftrag, erhalten Sie als Tippgeber bei Auftragserteilung und/oder bei erfolgreichem Verkauf der Immobilie eine Tippprovision.

Wie hoch ist eine Tippgeberprovision im Immobilienbereich?

Die Höhe der Tippgeberprovision ist frei vereinbar. Meist wird der erzielte Verkaufspreis als Grundlage für die Tippprovision herangezogen. Die Tippprovision wird entweder pauschal bzw. als Festbetrag oder prozentual in Abhängigkeit vom Kaufpreis festgelegt.

Es gibt jedoch auch Tippgebermodelle, bei denen eine Tipprovision in Teilbeträgen gezahlt wird. Zum Beispiel eine kleine pauschale Tippprovision (Festbetrag) bereits bei Abschluss eines Verkaufsauftrags und der Restbetrag der Tippprovison bei erfolgreichem Verkauf der Immobilie und erhalt der Provision durch den Immobilienmakler (Abschluss eines Kaufvertrags).

Eine übliche Tippprovision liegt nicht selten zwischen 5 % bis 10 % der vereinbarten Provision.

Beispiel: Der Verkaufspreis der Immobilie beträgt € 250.000. Der Makler erhält dafür eine Courtage in Höhe von etwa 6 % Prozent (Nettoprovision), somit 15.000 Euro. Erhalten Sie von dieser Provision eine Tippprovision in Höhe von 10 %, beträgt Ihre Tippgeberprovision € 1.500.

Sind Art und Umfang der Tippgeberprovision gesetzlich geregelt?

Eine gesetztlich einheitliche Regelung gibt es nicht. Es empfiehlt sich als Tippgeber, sich die Höhe und Zahlweise der Tippgeberprovision vorab bestätigen zu lassen.

Ist eine Tippprovision steuerpflichtig?

Eine Tippgeberprovision von bis zu € 256 Euro im Jahr darf steuerfrei eingenommen werden. Über diesen Betrag hinaus ist eine Tippgeberprovision als sonstige Einnahme zu versteuern. Es muss außerdem unterschieden werden, ob der Tippgeber gelegentliche handelt oder eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht und somit eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Ist dies der Fall, ist die Tippprovision darüber hinaus umsatzsteuerpflichtig.

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