Versicherung

Immobilienkauf – Versicherung nicht vergessen!

Wer lebt ihn nicht, den Traum vom Eigenheim. Wer eine Immobilie kaufen möchte, wird nicht nur lange und wählerisch danach suchen, sondern sollte auch so manches beachten. Insbesondere einhergehende Kosten bei der Anschaffung (so zum Beispiel die Kaufnebenkosten wie auch die  Notarkosten). Jedoch auch nach dem Immobilienkauf gibt es zum Beispiel in Sachen Versicherung das ein oder andere Thema, das nicht außer Acht gelassen werden sollte, damit die Traum-Immobilie nicht zur Albtraum-Immobilie wird.

Weshalb mit dem Immobilienkauf auch an die Versicherungen gedacht werden sollte

Eine Immobilie bringt stets auch gewisse Risiken mit sich und wer eine Immobilie kauft und somit zum Immobilieneigentümer wird, haftet natürlich entsprechend für die jeweilige Immobilie. Eben aus diesem Grund gilt es, sich maximal gut abzusichern, um kein böses Erwachen zu erleben. Aber an was sollte man eigentlich denken, wenn es um das Thema Immobilie und Versicherung geht?

Besonders wer eine Immobilie als Kapitalanlage kauft und somit selbige weitervermietet, ist gut beraten, dass Thema Versicherung ernst zu nehmen, denn natürlich haftet man, wenn ein Mieter zu Schaden kommt, weil beispielsweise etwaige Vorkehrungen nicht getroffen wurden. Egal ob im Winter nicht gestreut wurde, die Treppe nicht repariert wurde oder ein Baum umstürzt und bei einer dieser Szenarien eine Person zu schaden kommt. Der Immobilieneigentümer wird dafür gerade stehen müssen. In diesem Sinne geht Vorsicht vor und eine Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist nur eine wichtige Möglichkeit, sich vor existenzbedrohenden Szenarien zu schützen. Ferner gilt es natürlich auch die Privathaftpflichtversicherung entsprechend auf den Prüfstand zu stellen.

Worauf sollte man bei der Versicherung achten?

Bei jeder Versicherung gilt es natürlich, die entsprechenden Preise zu vergleichen. Allerdings sollte der Preis alleine bei weitem nicht das einzige Kriterium für oder gegen eine Versicherung sein, denn die eigentliche Kunst besteht darin, die Versicherungen bzgl. ihrer Leistungen vergleichbar zu machen, denn hierbei gibt es erhebliche Unterschiede und leider häufig auch viel Kleingedrucktes. Immer wieder erlebt man, dass die Versicherung für einen eventuellen Schaden nicht aufkommt, weil der Leistungsschutz nicht greift. Blickt man so zum Beispiel auf die Hausratversicherung, bei der man davon ausgeht, dass sie für die Kosten bei einem Diebstahl von Gartenmöbeln aufkommt, mag man durchaus überrascht sein, wenn diese nicht zahlt, weil man beispielsweise keine entsprechenden Vorkehrungen in Sachen Gartenmöbel-Diebstahlschutz getroffen hat. Ferner gilt es bei einer jeder Versicherung auch auf die Deckungssumme zu achten. Bleibt man bei der Immobilie, so können Schäden durch eine Immobilie schnell teuer werden. Blickt man auf das Horror-Szenario eines herabstürzenden Balkons, beim dem Personen zu schaden kommen, so ist es vor allem die Höhe der Versicherungssumme, die vor dem finanziellen Ruin schützen kann.

Können Vermieter eine Versicherung auf die Mieter umlegen?

Für Vermieter dürfte das Thema Umlage der Versicherung auf die Mieter von Interesse sein. Gebäudebezogene Versicherungen können gemäß Mietvertrag auf die Mieter Parteien umgelegt werden. Dies gilt also explizit nicht für alle Versicherungen, sehr wohl jedoch für die Glasbruchversicherung, Wasserschadenversicherung, Aufzugsversicherung, Sturmversicherung oder die Gebäudehaftpflichtversicherung, um nur einige zu nennen.

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