Erbbaurecht

Die Vorteile und Nachteile beim Erbbaurecht

Das Erbbaurecht bringt – wie kann es anders sein – Vorteile und Nachteile mit sich. Mit diesem Beitrag möchten wir die Pro und Contra Argumente aufzeigen. Bevor wir uns jedoch den Vorzügen und Nachteilen widmen, sei zunächst erläutert, was das Erbbaurecht denn eigentlich ist.

Was ist Erbbaurecht?

Der Begriff ‚Erbpacht‘ geht historisch weit zurück und wurde einst primär in der Landwirtschaft angewandt. Was also als Erbpacht einst für die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen, die nicht im eigenen Besitz waren,  praktiziert wurde, ist heute nichts anderes als das Erbbaurecht. Erbbaurecht ermöglicht es dem Bauherren, auch ohne eigenes Grundstück zu bauen. Beim Erbbaurecht wird hierbei das Grundstück nicht erworben, sondern man pachtet über einen langen Zeitraum hinweg einen Bauplatz, um hierauf zu bauen. Das Recht des Bauens geht mit der Zahlung der Pacht einher. Dies bringt natürlich einige Vorteile, aber auch Fallstricke mit sich.

Die Vorteile des Erbbaurechts

Ein gewichtiges Argument für das Erbbaurecht ist der geringere Sofort-Kapitalbedarf und die Tilungsersparnis, da lediglich eine Zinslast entsteht. Während man beim Erbbaurecht jährlich, ca. 4 bis 6 Prozent des Grundstückwerts an den Verpächter zahlt, muss man beim Erwerb eines Grundstücks auf einen Stück gleich den gesamten Betrag berappen oder bei einer Finanzierung zumindest einen nicht unwesentlichen Teil des Kaufpreises als Eigenkapital einbringen. Zwar hilft gegebenenfalls eine Finanzierung dabei, den Restkaufpreis aufzubringen, doch ist die Sofort-Belastung ungleich höher für den Kreditnehmer. Ferner stellt das Erbbaurecht nicht selten die einzige Möglichkeit dar, begehrte Flächen in bester Lage zu bebauen, die brach liegen. Eine gute Sache, wenn man sich die aktuelle Debatte um fehlenden Wohnraum, einhergehend Enteignung, Mietpreisbremse und verpflichtende Nutzung brachliegender Grundstücke ansieht. Erbbaurechtsverträge sind meist langfristig ausgelegt und laufen nicht selten bis zu 99 Jahre oder sogar länger. Privatpersonen, gleichermaßen wie öffentliche Einrichtungen, können beim Erbbaurecht als Verpächter auftreten. In der Praxis aber, werden zumeist Kommunen, Unternehmen oder andere Einrichtungen die verpachtenden Eigentümer des Grundstücks sein. Soviel zu den Vorteilen beim Erbbaurecht. Wo Vorteile sind, gibt es jedoch leider meist auch Nachteile.

Die Nachteile des Erbbaurechts

Blickt man auf die nachkommenden Generationen, so liegen die Nachteile des Erbbaurechts auf der Hand. Zwar wird davon ausgehen sein, dass der unter Anwendung des Erbbaurechts Bauende das Ende der Laufzeit der Erbbaurechtsvertrags eher nicht erleben wird, doch wer Kinder hat, muss sich mit dem Gedanken auseinandersetzen, dass die Laufzeit begrenzt ist und mit Ablauf dieser auch das Erbbaurecht erlischt. Hierbei ist keinesfalls gesichert, dass der Eigentümer des Grundstücks gewillt ist, den abgelaufenen Vertrag zu annehmbaren Konditionen neu zu verhandeln.

Wie geht man mit den Nachteilen um?

Wie bei jedem Vertrag auch, so sollte man auch beim Erbbaurecht frühzeitig klären, was wichtig ist. Abseits der Pachtkonditionen, die es zu verhandeln gilt, sollte man frühzeitig das so wichtige Thema der Verlängerung klären. Wer also an die Zukunft denkt, sollte frühzeitig mit dem Eigentümer das Recht auf Verlängerung klären und dies bestenfalls schriftlich. Zwar bringt Erbpacht ein Vorrecht für den Pächter mit, doch besteht keinesfalls das Recht auf Verlängerung des Erbbaurechts für den Pächter. Sind sich beide Parteien jedoch einig, lässt sich ein solcher Passus sehr wohl auch nachträglich fixieren. Im schlechtesten Fall aber verliert der Pächter das Haus, das mit Ablauf des Erbbaurechts samt Grundstück an den Eigentümer zurückgeht. Die gute Nachricht für den Pächter jedoch ist, dass eine entsprechende Entschädigung fällig wird. Dies erhöht natürlich die Chancen für den Pächter, die Laufzeit des Vertrags zu verlängern.

Fazit

Das Erbbaurecht ist komplex und man kann nur empfehlen, sich von einem Experten beraten zu lassen, wenn es um die Vertragsgestaltung geht. Natürlich sind wir von estateMoments bei Fragen rund um das Erbbaurecht gerne für Sie da und beraten Sie vollumfänglich, kompetent und mit Leidenschaft. Kontaktieren Sie uns gerne per Email oder telefonisch.

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