Peterssche Formel

Was ist die Peterssche Formel?

Geht es um Immobilien und dabei insbesondere um Instandhaltung, hört man immer wieder von der Petersschen Formel. Nicht wenige möchten wissen, was es mit der Petersschen Formel auf sich hat, wie man sie berechnet und was sie so wichtig bei Immobilienthemen macht. Mit diesem Beitrag möchten wir ein wenig Licht ins Dunkel bringen und die Formel erläutern.

Der Petersschen Formel liegt die Annahme zu Grunde, dass in 80 Jahren das 1.5 fache der angefallenen Herstellungskosten für die Instandhaltung fällig wird. In diesem Sinne geht es also bei der Petersschen Formel darum, die Höhe der benötigten Instandhaltungsrücklage im Jahr einzuschätzen. Hierbei bedient man sich Statistiken und Daten im Bereich der Instandhaltungskosten. Vereinfacht gesagt, geht es bei der Formel also um ein Mittel, welches helfen soll, laufende Kosten zum Zwecke des Werterhalts einer Immobilie zu ermitteln.

Die Peterssche Formel hat auch Kritiker

Die Peterssche Formel hat sehr wohl auch Kritiker, die anmerken, dass die Herstellungskosten bei neuen Immobilien zwar recht einfach zu berechnen sind, bei älteren Gebäuden allerdings nur bedingt einzuschätzen sind. Nicht zuletzt wird moniert, dass die Unterschiede der einzelnen Immobilienstandorte in puncto Preis, bei der Petersschen Formel nicht berücksichtigt sind. Die Peterssche Formel ist nicht alternativlos, so dass es auch weitere Verfahren zur Bestimmung der Instandhaltungskosten gibt.

Egal ob man die Peterssche Formel zur Berechnung der Instandhaltungskosten zu Rate zieht oder nicht, wichtig ist, dass man sich über die Notwendigkeit von Rücklagen informiert. Wer eine Immobilie kauft, muss diese auch warten bzw. laufend instandhalten oder bei Bedarf instandsetzen. Dies nicht allein, um den Wert zu erhalten, sondern auch weil man als Eigentümer für die Immobilie haftet.

Beim Immobilienkauf gilt es in diesem Sinne, nicht nur die Einmalkosten (Notarkosten und weitere Kaufnebenkosten), sondern auch laufende Kosten (so z.B. eben Instandhaltungskosten, Grundsteuer und sonstige weitere Kosten) zu berücksichtigen.

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